Für Versicherte der ÖGK hängt die Höhe des Zuschusses vom Setting (Einzel-, Paar-, Familien- und Gruppenpsychotherapie) und von der Dauer ab.
Der Unterstützungsfond der ÖGK zur Unterstützung von Zuschusspsychotherapien wurde mit Ende 2024 abgeschafft.