Monatlich werden Therapieplätze als Sachleistungskontingente für Einzel-, Paar- und Familienpsychotherapie und jährlich für Gruppenpsychotherapie vergeben. Kriterium für die Zuteilung ist ein Punktesystem, das sich aus der Schwere der Erkrankung, der Dringlichkeit der Behandlung und der sozialen Lage errechnet.

Grundlage dafür ist ein anonymisiertes - vom Psychotherapeuten/der Psychotherapeutin auszufüllendes - Antragsformular.

Die monatliche Zuteilung von Sachleistungsplätzen erfolgt immer am letzten Werktag im Monat und steht somit immer am nächsten Monatsanfang fest.

Wird die Behandlung als Sachleistung von der ÖGK-S, der BVAEB-S und der SVS bewilligt, hat die Patientin/der Patient pro Stunde nur eine Kostenbeteiligung im Ausmaß von entweder 20% oder 10% des Kassentarifes zu entrichten. Bei der ÖGK Salzburg ist diese Kostenbeteiligung mit 1.4.2022 weggefallen. Bei der BVAEB öffentlich Bedienstete sind die 10% direkt an die Vertragstherapeutin/ den Vertragstherapeuten zu bezahlen. Bei der SVS werden die 20% von der SVS direkt mit den Patienten verrechnet. Diese Kostenbeteiligung ist gesetzlich verankert. Bei Minderjährigen entfällt der Kostenbeitrag.

Damit die Versorgung im Innergebirg (Versorgungsregion 52) mit Sachleistungsstunden für SE verbessert wird, gibt es zusätzlich dort Sonderverträge für Sachleistung SE mit VertragspsychotherapeutInnen, die nur PatientInnen mit Hauptwohnsitz im Innergebirg behandeln dürfen. Die Zuteilung dieser Therapieplätze erfolgt durch die ARGE Psychotherapie nach den oben beschriebenen Kriterien.

Zur Erbringung dieser Leistung sind ausschließlich PsychotherapeutInnen berechtigt, die einen von der ÖGK-S und ARGE Psychotherapie festgelegten besonderen Erfahrungsnachweis erbringen und außerdem mit der ARGE Psychotherapie eine Vereinbarung zur Direktverrechnung getroffen haben.

Die Voraussetzungen zur Erlangung des Erfahrungsnachweises nach §3, zur Behandlung von schwer erkrankten PatientInnen, finden Sie rechts in der Box.

Weiterführende Themen:
Mehr Information Einzelpsychotherapie als Sachleistung für wirtschaftlich Schwache
(WS-Regelung für Versicherte der ÖGK Salzburg und der BVAEB Salzburg)

Mehr Information Antragsformulare
Erfahrungsnachweis:
Hier können Sie die Voraussetzungen für den Erfahrungsnachweis herunterladen:
'§3 Erfahrungsnachweis für die Zuteilung von Stundenkontingenten'
Kontaktdaten:
Engelbert-Weiß-Weg 10
A-5020 Salzburg

Tel.: +43 662 8889-1811, 1812 und 1813
Mail: office@arge-psychotherapie.at
Web: www.arge-psychotherapie.at

Detaillierte Kontaktdaten & Lageplan