Alle Psychotherapien von Versicherten anderer Versicherungsträger die als Krankenbehandlung durchgeführt werden, werden bezuschusst. Für Versicherte der KFA beträgt der Zuschuss EUR 45,00.
Auch bei den anderen Versicherungsträgern ist eine ärztliche Bestätigung vor der 2. Psychotherapiesitzung vorgeschrieben. Ebenso muss für eine mehr als 10 Sitzungen dauernde Behandlung ein Antrag gestellt werden und eine entsprechende Bewilligung vorliegen, damit der Kostenzuschuss refundiert werden kann.
Mehr Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger.
Eine Unterstützung für Psychotherapie durch die Sozialämter im Rahmen der Behindertenhilfe kann Personen ohne Krankenversicherung oder Personen, die bei anderen Sozialversicherungsträgern krankenversichert sind und deren Haushaltseinkommen unter den Richtsätzen der bedarfsorientierten Mindestsicherung liegt, gewährt werden.
Auskünfte und Antragsformulare erhalten Sie bei den Sozialämtern in Stadt und Land Salzburg.