Aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel für Psychotherapie haben sich ÖGK-S, die BVAEB-S, die SVS und ARGE Psychotherapie auf eine Prioritätensetzung für psychisch schwer Erkrankte und wirtschaftlich Schwache geeinigt.
Diese Patientengruppen sollen bevorzugt die Möglichkeit erhalten, Psychotherapie als Sachleistung in Anspruch nehmen zu können.
Die Gewährung "als Sachleistung" bedeutet für die/den PatientIn, dass ihr/ihm entweder gar keine oder nur äußerst geringe Kosten entstehen.
Der/die PsychotherapeutIn rechnet zum Kassentarif - der ein ermäßigter Sozialtarif ist - direkt mit der ARGE ab.